Bauabfälle richtig entsorgen

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Bei jedem Abruch fallen unterschiedliche Abfälle an. Wir möchte Sie hier kurz informieren, wie eine fachgerechte Entsorgung funktioniert.

Als Bauherr muss man prinzipiell entscheiden, ob man die Abbrucharbeiten und somit die Entsorgug vergibt, oder ob man diese selbst organisiert:
Die Sorglos-Variante
Sie vergeben Abbruch und Entsorgung an ein befugtes Abbruchunternehmen, dieses muss die gesetzlichen Vorhaben einhalten. Für Sie als Bauherr bleibt nur die Sammlung und Aufbewahrung der Belege sowie die Bekanntgabe der Mengen an den Bezirksabfallverband nach Beendigung der Abbrucharbeiten.
Die Selbstentsorger-Variante
Um hier fachgerecht und gesetzeskonform vorzugehen, bedarf es einiger Vorbereitungen und Organisation:
Prinzipiell gilt:
TRENNEN: vor Abbruchbeginn
TRENNEN: während des Abbruchs
TRENNEN: nach dem Abbruch
Einmal vermischt ist eine Wiederverwendung nur schwer oder gar nicht möglich. Das heißt: ein sortenreiner Abbruch ermöglicht erst eine günstige Entsorgung und Wiederverwertung.

Aufzeichnungs- und Meldepflicht: (gilt für beide Varianten)
Der Bauherr muss:
+ alle Belege wie Entsorgungsnachweise, Wiegescheine, Rechnungen, usw. aufheben (7 Jahre)
+ Mengen wie Art, Kubatur/Gewicht und Verbleib aufzeichnen.
+ an den BAV eine Zusammenfassung melden.

Eine Wiederverwendung der anfallenden recyclingfähigen Abfälle erfordert folgende, zwingende Vorgehensweise:
-was mit dem aufbereiteten Material passiert muss bereits vor dem Abbruch feststehen. Vor dem Einbau des qualitätsgesicherten Recyclingbaustoffes müssen alle notwendigen behördlichen Bewilligungen (Baubewilligungen, naturschutzrechtliche, forstrechtliche oder sonstige Genehmigung) vorliegen.
Recyclingbaustoffe müssen folgende Voraussetzung erfüllen:
*praktisch frei von Verunreinigungen
*chemisch unbedenklich
*bautechnisch unbedenklich
*qualitätsgesichert
*und ein zulässiger Verwendungszweck zugeführt werden.

Sicher VOR Beginn der Abbrucharbeiten zu informieren ist das Um und Auf.
TIPPS / FAKTEN:
*Ordnung auf der Baustelle vermeidet Vermischungen
*im Zweifelsfall Beratung einholen (Gemeinde, BAV, Baumeister, Entsorger,...)
*für einen nicht qualitätsgesicherten Einbau von Bauschutt hebt die Zollbehörde einen Altlastensanierungsbeitrag (ALSAG) in der Höhe von 8,00 Euro pro Tonne ein.
*qualitätsgesicherter Bauschutt darf nur für konkrete bauliche Maßnahmen verwendet werden
*unsachgemäßer Einbau führt zu empfindlichen Strafen. Das Material muss wieder ausgegraben und dann erst ordnungsgemäß entsorgt werden.

Weitere Informationen im Internet
www.umweltprofis.at
www.altstoffsammelzentrum.at
www.brv.at (Bauschuttrecyclingverband)
Informieren Sie sich auch beim Bezirksabfallverband Braunau am Inn ( 0 77 22 / 66 800 ).