Feuerpolizei - Feuerbeschau

Die Feuerbeschau kommt!

Im Zuge einer Überprüfung muss die Kommission feststellen, ob

  • sich das Gebäude in einem brandsicheren Zustand befindet und entsprechend seiner Bewilligung genutzt wird,
  • Bauschäden, elektrische Anlagen oder Betriebsmittel vorhanden sind, von denen keine Brandgefahr ausgeht,
  • Feuerungsanlagen, einschließlich der Rauch- und Abgasführung ins Freie (Rauchfang), so genutzt werden, dass von innen keine Brandgefahr ausgeht,
  • sonstige Mängel vorliegen, die Einfluss auf die Sicherheit der im Gebäude befindlichen Personen haben,
  • eine Brandbekämpfung möglich ist und funktionstüchtige Geräte dafür vorhanden sind.

Zu diesem Zweck werden alle Gebäude, Räume und Grundstücksteile des Objekts/Anwesenes kurz besichtigt. Sie oder ein(e) von Ihnen Bevollmächtigte(r) werden daher ersucht, zum angegebenen Zeitpunkt anwesend zu sein. Haben Sie Mieter oder Pächter, verständigen Sie diese bitte, um durch deren Anwesenheit Zutritt zu Ihrem Objekt/Objektsteilen zu erhalten.

Wir möchten Ihnen schon im Vorhinein einige Tipps geben, wie Sie die Brandsicherheit Ihres Objekts vor der Überprüfung selbst verbessern oder verbessern lassen können!

Rauchfänge:
Überprüfen Sie den Bauzustand Ihrer Rauch- bzw. Abgasfänge, ergänzen Sie fehlenden Verputz und entfernen Sie brennbare Materialien (Anlagerungen, Holzbalken von Decken und Dachstühlen usw.) vom Rauchfangmauerwerk. Ersetzen bzw. reparieren Sie beschädigte Putz- und Kehrtürchen. Verschließen Sie offene Anschluss-Stellen durch Vermauern oder Blechkapseln DICHT.

Feuerstätten: (Öfen, Herde)
Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu Einrichtungsgegenstände und brennbaren Lagerungen. Unter und vor den Feuerstätten sind nichtbrennbare Fußbodenbeläge (zB. Bleche, Fliesen und dgl.) erforderlich. Die Asche aus Feuerstätten ist bis zur gefahrenlosen Beseitigung in nichtbrennbaren Behältern mit Deckeln zu verwahren.

Elektronische Anlagen und Betriebsmittel:
Haben Sie defekte Fernsehgeräte, Radios oder ist das Kabel Ihres Bügeleisens beschädigt, sorgen Sie bitte für eine fachgerechte Reparatur. Elektroheizgeräte von Brennbarem freihalten, nicht abdecken und standsicher aufstellen oder montieren.

Blitzschutzanlage:
Wenn Ihr Gebäude mit einer Blitzschutzanlage augestattet ist, stellt eine regelmäßige Überprüfung durch einen Fachmann sicher, dass sie Blitzschläge gefahrlos ableiten. Überprüfungsprotokolle aufbewahren! Fernsehantennen am Dach Ihres Gebäudes sind zu erden.

Tragbare Feuerlöscher:
In jedem Gebäude muss zumindest ein tragbarer Feuerlöscher als Erste Löschhilfe vorhanden sein. Dieses Löschgerät ist an einer leicht erreichbaren Stelle zu montieren und zumindest alle 2 Jahre von einem Sachkundigen auf Funktionsfähigkeit überprüfen zu lassen. Machen Sie sich selbst mit dem Umgang Ihres Feuerlöschers vertraut.

Feuergefährliche Flüssigkeiten:
Bewahren Sie brennbare Flüssigkeiten nicht in der nähe von Feuerstätten auf, ihre Dämpfe könnten sich entzünden (Brand- und Explosionsgefahr). Motorrasenmäher - mit Treibstoff im Tank - nicht im Heizraum überwintern. Größere Mengen brennbarer Flüssigkeiten sind in eigenen Lagerräumen (Öllagerraum) aufzubewahren.

Für weitere Fragen zum Thema Brandschutz stehen Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0 77 24 / 22 12 - 19 Hr. Mayrobnig, Gemeindeamt, sowie die Brandverhütungsstelle für Oberösterreich 0 7 32 / 76 17 - 350 zur Verfügung.

Brände vermeiden - schützt Ihr Leben und Ihre Gesundheit!!

 

Zuständig