Kommunalsteuer

Die Kommunalsteuer richtet sich nach den Arbeitslöhnen der in einem innländischen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer. Die Arbeitslöhne bilden die Bemessungsgrundlage. Davon müssen 3 % an die Gemeinde gezahlt werden. Jährlich muss an die Gemeindebuchhaltung eine Kommunalsteuererklärung abgegeben werden.

Zuständig