GemeindeBurgkirchen
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Die Abgabepflicht entsteht bei der Anmeldung eines Hundes bei der Hauptwohnsitzgemeinde. Ansonsten wird die Hundeabgabe jährlich jeweils im Frühjahr vorgeschrieben.
Die Hundeabgabe wurde in der GR-Sitzung am 15. Dezember 2025 mit € 50,00 pro gehaltenen Hund festgesetzt.