Hundeabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt50,00 €

Zuständig

Die Abgabepflicht entsteht bei der Anmeldung eines Hundes bei der Hauptwohnsitzgemeinde. Ansonsten wird die Hundeabgabe jährlich jeweils im Frühjahr vorgeschrieben.

Die Hundeabgabe wurde in der GR-Sitzung am 15. Dezember 2025 mit € 50,00 pro gehaltenen Hund festgesetzt.