Grundsteuer B

Zuständig

Die Grundsteuer ist eine gemeindeeigene Steuer was heißt, dass die Einnahmen bei der Gemeinde verbleiben. Den Messbetrag setzt das Finanzamt fest. Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt und muss vom Gemeinderat in einer Sitzung beschlossen werden.

Der Hebesatz für die Grundsteuer für Grundstücke (B) beträgt 500 v.H. des Steuermessbetrages!