Die Grundsteuer ist eine gemeindeeigene Steuer was heißt, dass die Einnahmen bei der Gemeinde verbleiben. Den Messbetrag setzt das Finanzamt fest.
Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt und muss vom Gemeinderat in seiner Sitzung beschlossen werden.
Es gibt die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und die Grundsteuer B für Wohnhäuser.
HEBESÄTZE:
Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A)........................................500 v.H. des Steuermessbetrages
Grundsteuer für Grundstücke (B) mit......500 v.H. des Steuermessbetrages