Förderung für Studierende

Mit 100 Euro pro Semester unterstützt die Gemeinde Burgkirchen Studierende, die ihren Hauptwohnsitz in Burgkirchen belassen. Die Förderung gilt sowohl für den Besuch einer Universität als auch für Studentinnen und Studenten von Fachhochschulen.

Voraussetzungen:

  • vollendetes 18. bis vollendetes 30. Lebensjahr
  • Hauptwohnsitz in Burgkirchen
  • Inskriptionsbestätigung für das jeweilige Semester muss vorgelegt werden


Anspruchsberechtigte Studierende können mittels formlosem Ansuchen und Vorlage der oben genannten Nachweise um die Studienförderung am Gemeindeamt ansuchen. Dies ist auch per E-Mail an gemeinde@burgkirchen.ooe.gv.at möglich.

Der Förderbetrag wird der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller auf das im Ansuchen bekannt zu gebende Konto (IBAN) überwiesen. Es muss für jedes Semester neu angesucht werden!