Anzeige eines Sterbefalles

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Ein Sterbefall ist dem Standesamt am nächsten Werktag nach Eintritt des Todes zu melden. Die Anzeige wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Das Bestattungsunternehmen bzw. die Kranken- oder Pflegeanstalt organisieren die Beurkundung des Todesfalles durch den Totenbeschau-Arzt. Dieser stellt die Todesanzeige aus.

Notwendige Dokumente zur Beurkundung eines Sterbefalles:

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit oder Heimatschein
  • Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde
  • Bei Geschiedenen: zusätzlich Scheidungsbeschluss bzw. Scheidungsurteil
  • Bei eingetragenen Partnerinnen/eingetragenen Partnern: zusätzlich Urteil über die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
  • Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade

Die Sterbeurkunde kann wahlweise in deutscher Sprache oder in einer internationalen Form (zehnsprachig) ausgestellt werden.

Zuständig ist jedes Standesamt in Österreich.


Kosten (Barzahlung erforderlich):

86,00 Euro (76,70 Euro für die Totenbeschau und 9,30 Euro für die Sterbeurkunde)

Seit 1. November 2014 muss für die nachträgliche Ausstellung einer Urkunde eine Nacherfassung veranlasst werden. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 14 Tagen.